View Full Version : Gewerbe für Webkatalog notwendig?
pragent
06-29-2007, 07:05 AM
Da wir ständig von unseren Kunden gefragt werden, möchten wir hier auch dieses Thema besprechen.
Wir werden versuchen, unseren Steuerberater und Rechtsanwalt ins Forum zu holen. Ich denke, dass dieses Thema sehr interessant werden dürfte.
Meine Meinung (bin kein RA oder Steuerberater)
Ein Gewerbe muss angemeldet werden, sobald die Absicht der Gewinnerzielung besteht.
In dem Moment, wo man WERBUNG auf der Homepage integriert und dadurch Gewinne erzielt, ist ein Gewerbe bereits notwendig.
Alle Einnahmen sind einkommensteuerpflichtig, dass heißt, diese müssen bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Dazu zählen auch Zahlungen von Google-Adsense, Affili.net und andere Partnerprogramme.
Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung (http://de.wikipedia.org/wiki/Gewinnerzielungsabsicht) betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe: Industrie (http://de.wikipedia.org/wiki/Industrie) und Handwerk (http://de.wikipedia.org/wiki/Handwerk). Ein Gewerbe wird durch einen Gewerbetreibenden in einem Gewerbebetrieb ausgeführt.
Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und kein „freier Beruf (http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf)“ ist.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
Also wer dazu Informationen geben kann/möchte .... bitte diesen Thread nutzen!
redschumi64
06-29-2007, 08:58 AM
Ich glaub,da haben wir bei fragen auch eine menge tipps auf lager.sobald werbung gewinnbringend im katalog untergebracht hat,hat mann sich auch wie ein gewerbetreibender zu verhalten.da muss das gültige impressum rein.da müssen,wenn die agb ", und nicht wie bei manchen hier schon gesehen "die agb`s ( es gibt nur eine ) abgebildet sind,mit den den neuesten zusätzen/texten ausgestattet sein.wenn in der submit/linkeintrag wewrbung nicht kostenlos/backlink, sondern auch mit kostennote verkauft wird,reicht es nicht,nur den preis in euro dahinter zu schreiben,sondern da muss auch noch die angabe der ( MwSt ) dahinter,um hier nur ein paar sachen zu nennen.;)
Also,es muss sich beim betrieb eines kataloges genauso verhalten werden,als wenn ich einen gewerbsmäßigen Onine-Shop betreibe.
Das mit dem RA hier im Forum,wäre eine tolle sache **denk**
**das genannte eben spiegelt nur meine meinung wieder,und ist keine rechtsbereatung**
Liebe grüße,
redschumi
pragent
06-29-2007, 09:28 AM
Sehe ich genauso .... ich denke, da muss ein PROFI direkt antworten.
Mal schauen, ob sich jemand getraut:D
Derzeit sind wieder Abmahnungen im Umlauf, daher habe ich den Thread gestartet.
Also wer Hinweise / Tipps für uns und unsere Mitglieder hat, bitte posten.
k0riz0n
06-29-2007, 03:08 PM
Die andere Frage ist, ab wann ist das Ganze eine Gewinnabsicht und nicht nur Kostendeckung.
redschumi64
06-29-2007, 04:50 PM
Content visible to registered users only.ich denke mal ,das ist völlig unerheblich,
erzielt jemand gewinne,ist er geschäftlich tätig,
egal,ob derjenige seine gewinne zur kostendeckung nimmt,spendet,oder alles mir schenkt :cool::p ,
Also wenn du nicht nur gelegentlich etwas verkaufst,sonder mit der absicht etwas betreibst oder unterhällst und dabei auf Gewinnerzielung aus bist,dann handelst du gewerblich **denk**
liebe grüße,
redschumi
**dies stellt keine rechtsberatung da,sondern spiegelt nur meine meinung wieder**
Es gibt auch den Status "freiberuflich". Hierfür muss man kein Gerwerbe angemeldet haben, sehr wohl ist man natürlich trotzdem ggü dem Finanzamt verpflichtet. Zu den Freiberuflern zählen u.a. Fotografen oder Designer. Hier wäre sicher spannend, ob Webdesigner freiberuflich, also ohne Gewerbe tätig sein können.
pragent
07-02-2007, 04:24 PM
Soweit ich weiß, sind Websesigner als Künstler geführt ... somit "freiberuflich"
*nur meine Meinung, daher kein Rechtsanspruch*
k0riz0n
07-03-2007, 08:55 PM
Theoretisch müsste doch dann auch jede private Homepage die z.B. AdSense nutzt angemeldet werden.
Dann versteh ich jedoch nicht warum ich in den AdSense einstellungen angeben lann das ich Privatperson bin...
redschumi64
07-03-2007, 11:42 PM
Content visible to registered users only.
wenn ich es richtig rüberbringe,werden die steuern für privatpersonen direkt abgerechnet,hingegen werden bei gewerblichen personen die steuern abgerechnet,und diese"da usa" etc.über internationale steuernummer mit deinem finanzamt wieder gegengerechnet,also steuer wieder eingefordert.denn als privatperson sollst du dann ja deine jahressteuererklärung , fals einkünfte zusätzlicher art,mit angeben**öhm räusper.. ;-)
pragent
07-04-2007, 08:30 AM
Als Privatperson bist Du verpflichtet, sämtliche Einnahmen in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Somit auch Adsense!
Da man Adsense hauptsächlich für die "Gewinnerzielung" nutzt, ist ein Gewerbe notwendig! Genau das trifft für alle anderen Partnerprogramme zu!:cool:
k0riz0n
07-04-2007, 03:04 PM
Okay, soweit die theorie..
Und wie siehts in der Praxis aus?
Mir wären keine großen Abmahnwellen wegen 5€ Adsense im Monat bekannt.
Und soweit ich weis darf man einen gewissen Betrag hinzuverdienen ohne diesen Versteuern zu müssen,
denke das waren so knappe 120 € im Monat....
fredofredo
07-04-2007, 09:22 PM
ein wenig Licht ins Dunkel bringen
http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html
pragent
07-05-2007, 07:06 AM
Vielen Dank für diesen Beitrag. Ich denke, dass ist mal eine ausführliche Erklärung!;)
Also fakt ist, dass alle Einnahmen, also auch bei einem "privat" geführten Katalog, beim Finanzamt gemeldet werden müssen. Zumindest bei der Steuererklärung sollten Provisionen und sonstige Einnahmen aufgeführt werden.
Also wenn jetzt doch jemand seinen Katalog verkaufen möchte ..... Preisangebote an mich!:rolleyes:
tropico
08-04-2007, 07:57 AM
Im Ergebnis haben Sie bislang die Rechtslage richtig erkannt:
Wer einen Webkatalog mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt (und wenn es nur Einnahmen aus adsense-Programmen sind), handelt gewerblich. Dabei ist der Katalogbetreiber zwar kein "Freiberufler" sondern im Zweifel ein Einzelkaufmann.
Das hat alles aber nichts mit Ihrer Steuerpflicht zu tun. Nach deutschem Steuerrecht können Sie auch einen Webkatalog als Hobby betreiben, also ohne Gewinnerzielungsabsicht, gleichwohl aber Einnahmen hieraus erzielen, wenn Ihnen beispielsweise jemand freiwillig Geld für einen Backlink zahlt.
Heißt, wer einen Webkatalog im obigen Sinne betreibt, hat dies als Gewerbe bei der zuständigen Behörde nach Maßgabe der Gerwerbeordnung (GewO) anzumelden.
pragent
08-04-2007, 12:35 PM
Vielen Dank für die Info .... ich gehe mal davon aus, dass Sie ein Anwalt sind? ;)
Also verstehe ich das jetzt richtig:
Wer Werbung auf seinen Katalog anbringt (Affili.net, Google-Adsense, Zanox.de, u.s.w.) handelt mit Gewinnerzielungsabsicht und ist somit gewerbepflichtig?
*grins*
Dann werden ja bald einige Kataloge umgestellt werden bzw. dicht machen.
Nochmal zur Erinnerung ... wir kaufen noch Kataloge auf.
tropico
08-04-2007, 03:20 PM
Richtig, und zwar Werbung, die gegen Entgelt geschaltet wird (ich kann ja auch Werbung haben und keine finanzielle Gegenleistung dafür verlangen).
pragent
08-04-2007, 05:54 PM
Vielen Dank für den Hinweis ... sehr interessantes Forum ... allerdings ohne Impressum:eek:
tropico
08-04-2007, 06:09 PM
Wieso sollten wir ein Impressum haben müssen (eine WHOIS-Recherche gibt doch alle Daten) ?
Soll ich mal einen Artikel hier im Forum zum DEUTSCHEN Teledienstgesetz schreiben ?
Gilt denn deutsches Recht weltweit ??? :cool:
pragent
08-04-2007, 06:41 PM
Jo ... auch eine gute Einstellung für einen Anwalt ...
Ich bin kein Anwalt (Gott sei Dank) .... ich weiß im Übrigen, was TDG bedeutet, dafpür muß man kein Anwalt sein
http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendige-Angaben.html
tropico
08-04-2007, 07:57 PM
Na aber, das hat mit einem Anwalt nichts zu tun.
Bitte,geschätzte user,
wir reden über das Teledienstgesetz (TDG) und die e-commerce-Richtlinie der EU.
Da indessen das EU-Recht keinesfalls weltweit gilt, löst sich doch diese Frage selbst.
Ein rechtssicheres posting für webmaster folgt am Montag.
pragent
08-04-2007, 08:52 PM
Sehr gut!
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Spass bei uns .... einen der Spassvögel haben Sie ja nun schon kennengelernt;)
k0riz0n
08-07-2007, 10:05 AM
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Auch wenn ich mich wiederhole....
Wenn die Werbung nur zur Kostendeckung (Server, Domain etc.) eingebunden ist, zählt das auch aals Gewinnabsicht?
tropico
08-07-2007, 10:31 AM
Ja, denn es kommt nicht darauf, wofür die Einnahme verwendet wird.
k0riz0n
08-07-2007, 10:58 AM
Gewährt das Finanzamt nicht einen privaten monatlichen steuerfreien Nebenverdienst?
Ich meine da mal was um die 100 € gelesen zu haben...
tropico
08-07-2007, 11:21 AM
Der steuerliche Aspekt hat überhaupt nichts mit der Pflicht zu tun, in diesem Fall ein Gewerbe anzumelden.
Steuerfrei sind nach § 70 EStDV jährliche Gewinne von maximal 500 Euro.
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