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View Full Version : Impressumspflicht *bitte beachten*


tropico
08-05-2007, 04:56 AM
Liebe user,

wenn Sie sich im Internet bewegen oder dort in kaufmännischer Weise tätig werden, treffen Sie in kürzester Zeit auf Absonderlichkeiten: Rechtsanwälte !

Warum ? Weil, deutsche Gesetze - hier insbesondere das Telemediengesetz (TMG) - gewisse Vorgaben machen (pragent hat ja hier im Forum bereits einen sehr guten Beitrag veröffentlicht: http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendige-Angaben.html), deren Einhaltung zwar dem Webseitenbetreiber obliegt, die Durchsetzung bei etwaigen Verstößen gegen allerdings überwiegend in der Hand von Rechtsanwälten liegt.

Worum geht es ?

Das Telemediengesetz (TMG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für so genannte Telemedien in Deutschland. Es ist eine der zentralen Vorschriften des Internetrechts.
Das TMG enthält unter anderem Vorschriften

zum Impressum für Telemediendienste
zur Bekämpfung von Spam (Verbot einer Verschleierung und Verheimlichung von Absender und Inhalt bei Werbe-E-Mails)
zur Haftung von Dienstebetreibern für gesetzeswidrige Inhalte in Telemediendiensten
zum Datenschutz beim Betrieb von Telemediendiensten und zur Herausgabe von DatenTelemedien ist ein aus „Teledienste“ und „Mediendienste“ gebildeter Oberbegriff für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste. Der Begriff wurde erstmals im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gebraucht. Zu den Telemedien gehören (nahezu) alle Angebote im Internet, beispielsweise Webshops wie amazon.de, Online-Auktionsplattformen wie ebay, Webkataloge, Suchmaschinen wie Google, Webmail-Dienste, Informationsdiensten (z. B. zu Wetter, Verkehrshinweisen), Podcasts, Chatrooms, Dating-Communities und Webportale wie. Auch private Websites und Blogs gelten als Telemedien. Das Gesetz wird daher umgangssprachlich auch als Internetgesetz bezeichnet.
Keine Telemedien im Sinne des TMG sind gemäß § 1 Absatz 1 beispielsweise Live-Streamings oder Webradios (Rundfunk) oder die bloße Internet-Telefonie (Telekommunikation).

Wozu das alles ?

Das TMG soll ausschließlich dem Verbraucherschutz dienen. Sie kennen es aus der Vergangenheit (aber auch noch heute) am Beispiel von ebay, wenn keine nachprüfbaren Verkäuferdaten vorhanden sind (waren), und ein Verkäufer sich auf einen Privatverkauf zurückzog, über den jede Gewährleistung ausgeschlossen wurde, war es kaum möglich, Mängel an einer Ware gegenüber dem Verkäufer durchzusetzen.
Dies und vieles mehr wollte der Gesetzgeber abstellen. Ferner sollen Internetangebote gerade durch Webmaster kontrollierbar sein, was natürlich nicht möglich ist, wenn keine Angaben des Webseitenbetreiber ersichtlich sind. Selbst eine WHOIS-Recherche kann bisweilen nicht weiterhelfen.

Wo gilt das TMG räumlich ?

Im Internet ;) ... Nein, tatsächlich gilt das TMG nur für Deutschland. Das heißt, das TMG gilt für alle Anbieter von Internetseiten (siehe oben), die entweder als Person (natürliche oder juristische Person) ihren Sitz oder Wohnsitz in Deutschland haben bzw. ihre Leistungen in Deutschland hosten, denn dann ist auch der Hostingdienst MITverantwortlich für die Inhalte der Webseiten und für Verstöße gegen geltendes deutsches Recht.
Andere europäische Länder (z.B. Holland) haben keine rigiden Vorschriften für Internetangebote, sodaß **censored****censored****censored****censored**os eiten dort gerne gehostet werden).

Was kann der Webmaster tun ?

Ruhig bleiben und sich nicht verunsichern lassen.

Beispiel: Ich habe letztes Wochenende Freunde von mir, die in Belize einen luxuriösen Feirenmanagement-Service betreiben (www.edenproperty.bz (http://www.edenproperty.bz)) in diverse deutsche Webkataloge eingetragen. Die Ablehnungsqoute war etwa 30 %. Warum, weil offensichtlich überwiegend bemängelt wurde, daß kein Impressum vorhanden sei. Wozu ? Dieser Service wird von einer Amerikanerin betrieben, die in Belize lebt, was sich aus den Webseiten ergibt. Seit wann soll denn deutsches Recht in Belize gelten ? Lächerlich, die Zeiten "am deutschen Wesen soll die Welt genesen" sind glücklichweise vorbei !
Gegenbeispiel: Tage vorher habe ich die Webseiten eines anderen Freundes in Webkatalogen eingetragen (www.tropico-ltd.bz (http://www.tropico-ltd.bz)), in der ein sauberes Impressum vorhanden ist. Ablehnungsquote in Webkatalogen etwa 2%.
Wo ist denn der Unterschied zwischen beiden Internetseiten ? Inhaltlich sind beide Seiten nicht zu beanstanden.

Und nun ?

Schwierig, eine pauschale Antwort zu geben. Der Gesetzgeber will den bestmöglichen Verbraucherschutz, was ja auch nachvollziehbar ist, wenn man selbst einmal auf dubiose Internetanbieter hereingefallen ist. DIES ist der Kerngedanke.
Was hat das mit beispielsweise Webkatalogen zu tun ?
Einfache Antwort: Wenig !

Beispiel: Ein Anbieter gewaltverherrlichender oder kinder**censored****censored****censored****censor ed**ografischer Inhalte meldet sich in einem Webkatalog an. Mit oder ohne Impressum haftet der Katalogbetreiber für die Inhalte als Mitverantwortlicher. Diesem nützt es gar nichts, wenn der Webseitenbetreiber ein schönes, sichtbares Impressum von Tovalu hat !

Fazit:

Ein Impressum, auf das man als Webkatalogbetreiber achten sollte, ist nach meinem Dafürhalten (aus Verbraucherschutzgesichtspunkten) nur dann wichtig, wenn man als Katalogbetreiber selbst mit dem Webseitenbetreiber Geschäfte macht. Ansonsten hat diese gesetzliche Regelung in diesem Fall keine weitergehende Bedeutung.
Wie gesagt, das hat nichts mit der Pflicht des Katalogbetreibers zu tun, rechtswidrige Inhalte (Gewalt, Rassismus, etc.) fremder Webseiten nicht in seinen Katalog aufzunehmen.

Auf eine anregende Diskussion ...... :rolleyes:

pragent
08-05-2007, 08:29 AM
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Absonderlichkeiten oder Abartigkeiten?
War nur ein Scherz ... allerdings ist es manchmal schon abartig, was gewissen RA´s sich herausnehmen.



Also in Deutschland ist das Impressum PFLICHT?
Was genau muß das Impressum nach deutschen Recht beinhalten?

tropico
08-05-2007, 11:25 AM
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Noch mal: In Deutschland ist das Impressum nur für den Pflicht, der hier seinen Wohnsitz hat bzw. seine Webseiten hier hostet.
Webseiten aus dem Ausland, die in Deutschland aufgerufen werden können, unterliegen natürlich nicht der Impressumspflicht.

Hier mal ein perfektes Impressum (http://www.it-brettner.de/impressum.php).


Die Angaben berufen auf § 5 TMG:

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,b)die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,c)die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

k0riz0n
09-04-2007, 05:40 PM
Hi,
wenn ich jetz ein (Klein)Gewerbe angemeldet hab...
Muss ich dann meine Steuernummer mit ins Impressum bringen?
Oder nur eine Umsatzsteueridentifikationsnummer wenn vorhanden?
Ich finde da irgendwie keine klaren Angaben.

pragent
09-05-2007, 07:38 AM
Wenn Du die Website gewerblich betreibst (Gewinnabsucht), dann solltest Du die Steuernummer mit angeben.

Die UstID brauchst Du m.E. nicht unbedingt angeben. Ich habe alles angeben, damit jeder Besucher meiner Website sieht, dass wir als Firma angemeldet sind und umsatzsteuerpflichtig sind.

k0riz0n
09-05-2007, 03:29 PM
Ok. Also Steuernummer mit rein..

UstID muss ich erst mitm Finanzamt klären ob sich das für meine geringen Umsätze lohnt

wellnessexclusiv
10-21-2007, 12:42 AM
:eek: :confused:

Hmm, nun das mit dem Impressum und Kontaktangaben kenne ich von meinen anderen Sites.

Allerdings frag ich mich jetzt, wie bekomme ich das mit Version 2.1.3 hin???

Nirgends eine Möglichkeit Impressum, AGB oder Kontaktdaten einzugeben.
Oder liegts nur am Template?

Hab aber im Admin nichts gefunden. :(

Kann nochmal jemand helfen??

Gruss Dagmar

k0riz0n
10-21-2007, 10:31 AM
Ich habs einfach mit ins Kontaktformular reingenommen und entsprechend verlinkt.

wellnessexclusiv
10-22-2007, 10:32 AM
Hab mich nun für ein anderes Template entschieden und da klappts.

Gruss Dagmar

gesugefu
10-23-2007, 01:43 PM
UstID brauchst du nur wenn du kunden im ausland hast und denen rechnungen schreibst. ansonsten reicht die steuernummer.

Gruß Jürgen

pragent
10-23-2007, 02:44 PM
Richtig .... Ust-Nr. benötigst Du nur, wenn Du Rechnungen ins Ausland ausstellst.

k0riz0n
10-23-2007, 03:34 PM
@gesugefu
Danke.
@pragent
Danke.

Hab jetz mal eine Ust-ID beantragt...

pragent
10-23-2007, 03:46 PM
Kannst auch einfach anrufen ... hab ich auch gemacht ... bekommst sie Nummer gleich am Telefon angesagt:
Telefon 06831 456-444

Nur Namen und Steuernummer angeben ....




Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Wer als Unternehmer am innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EU teilnehmen möchte, also Waren innerhalb des EU-Gemeinschaftsgebietes liefern oder erwerben möchte, braucht zusätzlich zur Steuernummer eine so genannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt- IdNr.). Mit dieser Nummer kann man nachweisen, daß man im Sinne des EU-Rechtes ein Unternehmen ist.

Quelle: www.hwk-duesseldorf.de/beraten/aussen/ustidnr.html (http://www.hwk-duesseldorf.de/beraten/aussen/ustidnr.html)

k0riz0n
10-23-2007, 03:56 PM
Naja so brisant is es ja nicht..

pragent
10-23-2007, 04:36 PM
War ja auch nur ein Hinweis;)